AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IEM – Industrial Equipment and Machinery GmbH

gesetzlich vertreten durch

Ahmad Saadati

(nachfolgend IEM GmbH genannt),

August-Horch-Str. 16, 55129 Mainz

(Stand 01/2013)

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle während der Geschäftsdauer von uns ausgeführten und von uns entgegengenommenen Leistungen. Abänderungen sind im Einzelfall nur möglich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Auftragserteilung durch unsere Kunden oder durch uns erkennt unser jeweiliger Kunde die nachstehenden Allgemeinen Geschäftbedingungen ausdrücklich an und ist mit ihrer Geltung für das abgeschlossene Geschäft und für alle weiteren Geschäfte einverstanden. Dies gilt auch für im Ausland ansässige Kunden.

§ 2 Vertragsschluß

1. Warenpräsentationen der IEM GmbH sind keine verbindlichen Angebote, es sei denn diese sind durch die IEM GmbH ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Die Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos zwischen den Vertragspartnern muß ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.

2. Durch Absenden einer Bestellung mittels elektronischer Datenübermittlung und dessen Zugang bei der IEM GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählte Ware gegenüber der IEM GmbH ab. Dieses Angebot ist für den Kunden drei Wochen verbindlich.

3. Alle Eingaben des Kunden werden nach Klicken des Bestellbuttons nochmals in einem Bestätigungsfenster angezeigt; durch Klicken des Zurückbuttons können die Angaben vor der endgültigen Absendung der Bestellung nochmals korrigiert werden.

4. Den Zugang des Auftrages bestätigt die IEM GmbH unverzüglich auf elektronischem Weg. Ein Vertrag kommt erst durch Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die IEM GmbH und vorbehaltlich der dort genannten Bedingungen zustande, keinesfalls jedoch bei irrtümlichen Preisangaben oder offensichtlichen Kalkulationsirrtümern, falschen Produktbeschreibungen etc., die die IEM GmbH unverzüglich geltend zu machen hat; die Auftragsbestätigung erfolgt ebenfalls durch elektronische Datenübermittlung per E-Mail.

5. Der Vertragstext wird bei der IEM GmbH gespeichert und kann auf Wunsch dem Kunden jederzeit nochmals per E-Mail zugesandt werden. Die Vertragssprachen sind Deutsch sowie wahlweise Englisch.

6. Der Kunde kann jederzeit die Übertragung abbrechen, in dem er die Bestellung nicht abschickt oder den Abbruchbutton drückt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

§ 3 Widerrufsrecht

Nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung steht Ihnen nur dann ein Widerrufsrecht zu, wenn Sie Verbraucher sind. Nach § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 
( IEM Industrial Equipment and Machinery GmbH, August-Horch-Straße 16, 55129 Mainz,

über iemgmbh,

Telefon: 06131/963107, Fax: 06131/963109, E-Mail: info@iemgmbh.de ) 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurück zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An:

IEM Industrial Equipment and Machinery GmbH
August-Horch-Straße 16
55129 Mainz

Telefon: 06131 963 107
Telefax: 06131 963 109
E-Mail: info@iemgmbh.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

– Bestellt am (*) / erhalten am (*):

– Name des/der Verbraucher(s):

– Anschrift des / der Verbraucher(s):

– Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):  

– Datum:

——————
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

1. Die im Webshop aufgeführten Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Der Kaufpreis wird sofort nach Zugang von Ware und Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis kann durch Vorauskasse oder aber ab der 3. Bestellung per Rechnung bezahlt werden, wenn im Einzelfall nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat schuldet er der IEM GmbH als Verzugsschaden für die darauffolgende Zahlungserinnerung oder Mahnung pauschal € 5,00. Die Geltendmachung weitergehenden verzugs-bedingten Schadensersatzes (z.B. Inkassokosten etc.) bleibt unbenommen.

3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sonstiger etwaiger Nebenkosten im Eigentum der IEM GmbH.

§ 5 Lieferung

1. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich als verbindlich zugesagt wurde.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

3. Die IEM GmbH behält sich vor, von der Lieferung der Ware abzusehen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Zulieferer die IEM GmbH trotz bestehender Lieferverpflichtung nicht mit der bestellten Ware beliefert. Das Rücktrittsrecht ist dann ausgeschlossen, wenn die IEM GmbH die Nichtbelieferung aus sonstigen Gründen zu vertreten hat. Die IEM GmbH informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Lieferung nicht möglich ist. In diesem Fall wird die IEM GmbH bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

4. Bei einer von uns ausgeführten Lieferung an unsere Kunden erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers, der auch zu Teillieferungen berechtigt ist. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von seinem Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages Gebrauch machen oder Schadenersatz statt Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung anzuzeigen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, uns auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.

5. Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, und die die termingerechte Ausführung unmöglich machen, sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des jeweiligen Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Fälligkeit der Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Gerät der Kunde bei einer von uns zu erbringenden Leistung in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Bei Schadenersatzansprüchen können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Kaufpreises ohne Schadennachweis verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Werden unsere Waren vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes unserer Ware.

Werden von uns gelieferte Waren vom Kunden mit anderen Waren verbunden, vermischt, oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass wir anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwerben. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Ware für uns unentgeltlich bis zum Erlöschen des Miteigentums zu verwahren. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Wahlweise sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde hat uns in diesem Fall auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Einziehung benötigen. Ferner können wir nach Mahnung den Kunden zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichten. Für diesen Fall gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zeitpunkt ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert uns zustehender Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe an den Kunden verpflichtet.

§ 7 Mangelanzeige und Gewährleistung

1. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 1 Jahr seit der Ablieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Ausgeschlossen sind Verschleißteile, soweit der Mangel auf natürlicher Abnutzung beruht. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zugehen. Soweit unsere Lieferung mangelhaft ist, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

2. Die Lieferung der IEM GmbH ist frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat oder, falls die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferung der gleichen Art üblich ist und der Kunde nach Art der Leistung erwarten kann.

3. Bei Mängeln kann der Kunde Ersatzlieferung verlangen. Ist die IEM GmbH zur Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nacherfüllung aus von der IEM GmbH zu vertretenden Gründen über eine vom Kunden gesetzte Frist hinaus oder ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Für Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt §9.

4. Die Gewährleistungszeit dauert 24 Monate und beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr. Im Falle von Rechtsmängeln gilt die gesetzliche Regelung.

5. Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorlag, sendet die IEM GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr an den Kunden zurück.

6. Der Standort der bei uns gekauften Anlage muss unbedingt einen Bodenabfluss besitzen, da eventuelle Undichtigkeiten Wasserschäden verursachen können. Nagetiere (Mäuse, etc.) könnten außerdem die Leitungen anfressen. Bitte bedenken Sie dies bei der Auswahl des Installationsortes.

7. Bei unvollständigen Lieferungen, die nicht unerheblich sind, oder bei Falschlieferungen oder wenn wir eine sonstige Pflicht (Nebenpflicht) verletzen und dies von uns zu vertreten ist, hat uns der Kunde eine angemessene Frist zu Lieferung der Fehlmenge oder zur Beseitigung der Pflichtverletzung zu setzen.

§ 8 Nichtannahme

Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung oder Leistung zu dem vereinbarten oder von uns bestimmten Termin können wir – ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf – 25% des Warenwertes berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung der IEM GmbH

1. Die IEM GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Grund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:

* Bei Vorsatz, bei Übernahme einer Garantie oder Übernahme des Beschaffungsrisikos haftet die IEM GmbH in voller Höhe;

* bei grober Fahrlässigkeit haftet die IEM GmbH in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;

* in allen anderen Fällen haftet die IEM GmbH nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren typischen Schadens, jedoch (höchsten) pro Einzelschadensfall begrenzt auf das Doppelte der vertraglich vereinbarten Vergütung.

2. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Der IEM GmbH steht der Einwand des Mitverschuldens des Kunden offen.

4. Für die Verjährung der Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aus dem Vertrag wegen Sach- und Rechtsmängel gilt die in § 7 Abs. 5 enthaltene Regelung.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde wir hiermit davon unterrichtet, dass die IEM GmbH seine Daten in den zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt. Die IEM GmbH darf die Daten auch an Zulieferer und sonstige Dritte, die von der IEM GmbH zur Erbringung der Leistungen eingeschaltet werden, weitergeben, jedoch nur in dem Umfang, wie dies zum Zwecke der Leistung und zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

§ 11 Gebrauch und Nutzung der Umkehrosmoseanlagen

Umkehrosmose-Produktwasser ist für verschiedene Anwendungen geeignet.

Für spezielle Anwendungen ist es notwendig, Kenntnis von der Technik der Umkehrosmose zu besitzen.

Für die Nutzung des Produktwassers als Trinkwasser müssen folgende Punkte beachtet werden

* Überprüfung des Wassers aufgrund einer Analyse (chem. und biol.) für eine Abgleichung mit der geltenden Trinkwasserverordnung

* Überprüfung des Wassers auf bakteriologische Verunreinigungen

* Hinzuziehung von Experten oder versch. Organisationen

Für unsachgemäße Anwendungen / Verwendungen der Anlagen übernehmen wir keine Haftung. Gleichzeitig erlischt der Garantieanspruch.

§ 12 Schluß

1. Die Vertragsbeziehung der beiden Vertragspartner beurteilt sich nach deutschem Recht mit Ausnahme des UNCITRAL-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist Mainz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Mainz, wenn der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

IEM – Industrial Equipment and Machinery GmbH
August-Horch-Str. 16
55129 Mainz

Tel: 06131 963 107
Fax: 06131 963 109

eMail: info@iemgmbh.de

Geschäftsführer: Ahmad Saadati

Eingetragen beim Handelsregister Mainz unter HRB 5764
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE811921857

PRODUKTE ZUR WASSERAUFBEREITUNG

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